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Luftqualitätsmessung

Luftqualitäts-
messung

Anhand der Messung Ihrer Hallenluft erfassen wir auch die kleinsten Mikropartikel an bis zu 5 Messpunkten. Als Ergebnis erhalten Sie ein Messprotokoll, das ein verlässliches Urteil über die derzeitige Situation zulässt.


Durch die gesetzliche Minimierung des Staubgrenzwertes auf 1,25 mg/m³ bis zur Übergangsfrist am 31.12.2018 wird klar, welche Ernsthaftigkeit dahinter steckt. Ergänzend zur Messung erstellen wir gerne mit Ihnen ein Konzept zur Luftreinhaltung.

Ihre Vorteile in der Übersicht

  • Klarheit in Sachen Luftqualität
  • neutrale Bewertung
  • Vergleichswert zu Berufsgemeinschaften
  • kompetente Beratung für Verbesserungsmöglichkeiten

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