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Servicebeschreibung

 

Gemäß „DGUV Vorschrift 3“ (BGV A3) ist der Betreiber von gewerblich genutzten Stromquellen für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. §5 Absatz (1) besagt: „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.“ Von den Schweißmaschinen darf somit keine Gefährdung für Mitarbeiter ausgehen; andernfalls haftet der Betreiber. Eine unterlassene Prüfung wird als vorsätzlich und fahrlässig gewertet, was zu Bußgeldern und persönlicher Haftung von Führungskräften führen kann. Im Schadensfall muss der Betreiber den einwandfreien Zustand seiner Anlagen nachweisen. Ist dies nicht möglich, können Leistungen von Versicherungen und Berufsgenossenschaften verweigert werden.

Die elektrische Sicherheit wird durch die Prüfung gemäß DIN EN 60974-4:2011 nachgewiesen, deren Ergebnis entweder „bestanden“ oder „nicht bestanden“ lautet. Diese Prüfung erfolgt nach jeder Reparatur oder im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung. In der Regel sollten Schweißgeräte jährlich geprüft werden, wobei die Frist je nach Anwendung oder betrieblicher Gefährdungsanalyse variieren kann. Ziel ist es, größtmögliche Sicherheit für den Schweißer zu gewährleisten und die Lebensdauer der Schweißmaschine zu verlängern.

Professionell geprüfte Schweißmaschinen sparen bares Geld. Lassen Sie Ihre Maschinen nicht von unprofessionellen Prüfunternehmen nach der falschen Prüfnorm (VDE 0701-0702) prüfen! Vertrauen Sie stattdessen auf unsere Spezialisten, die täglich Schweißmaschinen reparieren. Dank unserer Erfahrung erkennen wir Mängel frühzeitig und entfernen angesaugten Schleifstaub, bevor teure Baugruppen durch Kurzschlüsse beschädigt werden. Prüfkosten von 30 bis 60 € stehen somit bald in keiner Relation mehr zu teuren Reparaturen.

Ihre UVV Vorteile in der Übersicht

  • Minimierung des Ausfallrisikos und Folgekosten
  • Verlängerung der Lebensdauer
  • Durchführung vor Ort, kaum Stillstandszeiten
  • Erinnerungsservice – wir helfen Ihnen das Prüfintervall einzuhalten
  • normgerechte Prüfvorgänge nach DIN EN 60974-4:2011
  • Prüfung aller Fabrikate
  • Kleinreparaturen werden sofort durchgeführt
  • Sicherheit für den Anwender und den Betreiber
  • Leitwertmessung der Kühlflüssigkeit:
  • Austausch der Kühlflüssigkeit
  • Montage von Schmutzfiltern gegen Luftstäube und
    Kühlmittelverunreinigungen
  • Reparatur des Prüflings um prüfungsrelevante Defekte
    sofort zu beheben

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